
Bei der Notwehr findet zwar keine Güterabwägung statt, sie muss aber geboten sein. Die Gebotenheit entfällt bei einem krassen Missverhältnis zwischen den Folgen der Abwehr und dem drohenden Schaden. Beispiel: Der gelähmte Gartenbesitzer G der mit der Waffe den Schuljungen S mit einem gezielten Schuss auf den Körper vom Baum holt. Hier lag kei...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/notwehrgebotenheit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.